So hat der BGH in einem richtungsweisenden Urteil vom 09.11.2023 nun einen Rahmen definiert, wann Architekten und Ingenieure, die mit Planung und Bauüberwachung beauftragt sind, eine unzulässige Rechtsdienstleistung erbringen.
Denn: Stellt der Architekt dem Auftraggeber einen Bauvertragsentwurf mit rechtlich unzulässigen Klauseln zur Verfügung, wird dieser, wie im aktuellen Fall des unzulässigen Skontoabzugs, schadensersatzpflichtig. Somit ist laut BGH eine Rechtsberatung durch einen Architekten oder Ingenieur, insbesondere bei der Überlassung von Musterverträgen an den Auftraggeber, unzulässig.
Wir haben auf dieses Urteil reagiert, damit alle Vertragsparteien auch weiterhin rechtssicher mit unseren Vorlagen arbeiten können und haben alle Verträge, die Planer nicht weitergeben sollten, mit einem Hinweis versehen.
Auch spielt weiterhin die wirtschaftliche Entwicklung eine Rolle und so werden auch in diesem Jahr die Kosten für Baumaterial auf einem hohen Niveau bleiben oder sogar noch steigen. Diese Kostensteigerungen lassen sich in laufenden Vertragsverhältnissen nicht ohne Weiteres an den Auftraggeber weitergeben. Stehen Verträge hingegen vor dem Abschluss, sollte man auf jeden Fall Preisgleitklauseln vereinbaren, um die Erhöhung der Kosten einzugrenzen.
Damit auch in Zukunft alle Bau- und Planungsleistungen rechtssicher abgewickelt werden können, müssen Verträge und Vereinbarungen immer an sich ändernde äußere Bedingungen als auch an den aktuellen Rechtsstand angepasst werden. Die "Bauverträge und Baubriefe" bieten dazu mit anwaltlich geprüften Musterbriefen, Vertragsvorlagen und Musterklauseln nach neuem BGB 2018, VOB 2019 und HOAI 2021 die optimale Unterstützung.
Produkteigenschaften
- Artikelnummer: 39783898279550
- Medium: Datenbank
- Verlag: Forum Verlag Herkert
- Erscheinungstermin: 30.09.2011
- Sprache(n): Deutsch
- Auflage: Erscheinungsjahr 2011
- Produktform: online Datenbank, DVDBOX
- Ausgabetyp: Kein, Unbekannt