Die ganz überwiegende Zahl des wissenschaftlichen Personals an Hochschulen und Forschungseinrichtungen wird in befristeten Arbeitsverhältnissen beschäftigt. Das 2007 in Kraft getretene Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) trägt den Besonderheiten der Beschäftigung im Hochschulbereich Rechnung.
Nach fast zehn Jahren hat sich der Gesetzgeber nun zu einer tiefgreifenden Überarbeitung des Gesetzes entschlossen, das eine Vielzahl von Neuerungen mit sich gebracht hat. Die im März 2016 in Kraft getretene Novelle hat eine große Anzahl an Probleme verursacht, die der Kommentar vollständig aufarbeitet.
Wesentliche Inhalte dieses Werkes sind: