In der aktuelle Corona-Krise gewinnt das Thema Kurzarbeit immer mehr an Bedeutung, da es Arbeitgeber die Möglichkeit gibt, schwere wirtschaftliche Folgen für ihr Unternehmen abzuwenden und Kündigungen durch Senkung der Beschäftigungskosten zu vermeiden. Durch das Gestz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld vom 13. März 2020 sind - befristet bis zum 31. Dezember 2020 - vor allem die Anforderungen erheblich gesenkt worden.
Der Praxisleitfaden beantwortet die wichtigsten Fragen zu den Neuregelungen und gliedert sich wie folgt