Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fordert bereits ab dem 1.1.2023 von größeren deutschen Unternehmen die Einhaltung menschenrechtsbezogener Sorgfaltspflichten, die sie innerhalb ihrer Lieferketten zu beachten haben.
Wer es bis zu diesem Zeitpunkt nicht geschafft hat, die Einhaltung des Gesetzes zuverlässig im Unternehmen umzusetzen, riskiert massive Sanktionen. Unternehmensjuristen und ihre anwaltlichen Berater stehen deshalb schon jetzt vor enormen Herausforderungen.
Kritische Informationslücken schließt in dieser Situation der von RA Christian Gehling und RA Dr. Nicolas Ott herausgegebene Kommentar. Das Werk erläutert die Regelungen des LkSG aus dem Blickwinkel des praktisch betroffenen Juristen. Die Ausrichtung liegt hierbei auf den compliancenahen Fragestellungen, weniger auf den umwelt- bzw. öffentlich-rechtlichen.
Inhaltliche Erweiterungen wie die EU-Richtlinie zur nachhaltigen Unternehmensführung, die KonfliktmineralienVO oder die EU-TaxonomieVO finden bereits Berücksichtigung.