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Potthoff

Lohnpfändung 2025

Praxisleitfaden für Arbeitgeber, Gläubiger, Schuldnerberater und Rentenversicherungsträger

Medium: Buch
ISBN: 978-3-648-15500-4
Verlag: Haufe
Erscheinungstermin: 11.06.2025
vorbestellbar, Erscheinungstermin ca. Juni 2025

Laura Potthoff stellt Ihnen die Praxis der Lohnpfändung aus Sicht von Arbeitgeber:innen, Gläubiger:innen und Schuldner:innen vor. Ihr Leitfaden unterstützt Sie mit allen wichtigen Informationen, Musterschreiben und zahlreichen Berechnungsbeispielen. Er zeigt die Möglichkeiten zur erfolgreichen Durchsetzung von Forderungen mit Hilfe der Lohnpfändung, aber auch, wie Betroffene dagegen vorgehen können. 

Selbstverständlich finden Sie in diesem Buch auch die ab 01.07.2025 gültigen Pfändungstabellen und die aktuelle Rechtsprechung.

Inhalte:

  • Schritt für Schritt den pfändbaren Betrag berechnen
  • Die unterhaltsberechtigten Personen ermitteln 
  • Die erforderlichen Auskünfte in der Drittschuldnererklärung erteilen
  • Zusammentreffen von Lohnpfändungen mit Abtretungen und Aufrechnungen
  • Besonderheiten der Unterhaltspfändung beachten
  • Deliktsforderungen erfolgreich durchsetzen
  • Sonderfälle: Zusammenrechnung mehrerer Einkommen, Abfindungen, Lohnverschleierung u.v.m.
  • Pfändungsschutzmöglichkeiten
  • Insolvenzverfahren
  • Über 50 Beispielberechnungen für alle wichtigen Fälle
  • Alle relevanten Rechtsvorschriften aus ZPO, BGB und InsO

Neu in der 15. Auflage:

  • Aktuelle Formulare und praktische Hinweise zur Beantragung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen
  • Laufende Gesetzgebungsverfahren
  • Muster für Drittschuldner zur Berücksichtigung von Ehepartner:innen und zur Verweigerung der Zahlung auf nicht von der Pfändung umfasste Forderungen
  • Rechtsprechung u.a. zu Doppelpfändungen und der Festsetzung des Freibetrages bei Unterhaltspfändungen


Produkteigenschaften


Autoren/Hrsg.

Autoren

Laura Potthoff absolvierte das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Passau und ist seit Anfang des Jahres 2018 im Rechtsreferat des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg unter anderem für dort eingehende Lohnpfändungen, Abtretungen, Insolvenzen und Aufrechnungen zuständig. Seit 2019 nimmt sie im Rahmen dieser Funktion an der Länder-Arbeitsgruppe „Pfändung, Abtretung und Insolvenzverfahren“ teil.